Die größte Sehenswürdigkeit, die es gibt, ist die Welt - sieh sie Dir an.
Kurt Tucholsky, 09.01.1890 - 21.12.1935, dt. Schriftsteller

Samstag, 28. Juni 2008

Hui, das ging ja nun doch unvermutet schneller, als wir dachten. Eigentlich war für Simon der 30.6. als letzter aktiver Arbeitstag angedacht, doch nun hatte er heute schon seinen "Letzten" - und kann ab Montag erst mal Urlaub machen. Ist schon ein komisches Gefühl, sowohl mit Sicherheit für ihn (ich seh es ihm an der Nasenspitze an!) als auch für mich - nach 26 Jahren in ein und demselben Betrieb auf einmal am nächsten Morgen nicht mehr aufstehen zu MÜSSEN ... und sich das auch noch selbst ausgesucht zu haben! Darauf müssen wir wohl heute abend erst mal anstoßen und die natürlich auch vorhandene Wehmut mit einem australischen Roten runterspülen.

Dann kanns ja jetzt noch mal mit vereinten Kräften an die letzten zu erledigenden Dinge, die letzten peinlichst zu reinigenden in den Container wandernden Utensilien (Fahrräder, Werkzeuge, Camping-Artikel etc.) und die letzten freien Tage auf deutschem Boden gehen!

So. Und jetzt wirds interessant für alle die, die uns in den letzten Tagen gefragt haben "Was können wir Euch als Andenken zum Abschied schenken?" - und für alle die, die dies auf den Lippen haben. Hier kommt eine

Liste mit Dingen, die nicht in Australien eingeführt werden dürfen (ich zitiere jetzt einfach mal die Website des australischen Landwirtschaft-Ministeriums bzw. die Zollbehörde):

Diese Artikel unterliegen Einfuhrbeschränkungen und können nicht nach Australien eingeführt werden.

EIEIER-, EIPRODUKTE UND MILCHPRODUKTE

  • Frische, gekochte, getrocknete Eier und Eipulver sowie Eiprodukte wie Mayonnaise
  • Milchprodukte (außer aus Ländern, die offiziell frei von Maul- und Klauenseuche sind)
    inkl. Käse, Joghurt und frische und getrocknete Produkte, die Milch enthalten
  • Für Säuglinge mitgeführte Babyfertignahrung ist erlaubt
NICHT IN DOSEN VERPACKTE FLEISCHPRODUKTE
  • Frisches, getrocknetes, gefrorenes, gekochtes, geräuchertes, geschnittenes, gesalzenes oder konserviertes Fleisch aller Tierarten
  • Vakuumverschweißte und verpackte fleischhaltige Produkte
  • Salami, Würstchen und Sandwichfleisch
  • Tiernahrung – inkl. konservierte und Rohlederknochen
OBST UND GEMÜSE
  • Frisches und gefrorenes Obst und Gemüse inkl. Äpfel, Bananen, Birnen und Tomaten
  • Kräutertees mit Zitrusschalen-, Apfel-, Erdbeer- oder Himbeerstücken
PFLANZENMATERIAL
  • Topfpflanzen, Ballenpflanzen, Stecklinge inkl. Koniferen,
    Fichten, Misteln, Reben, Wurzeln, Zwiebeln, Knollen, Wurzelstöcke, Pflanzenstängel,
    Rinde und sonstiges lebendes Pflanzenmaterial
SAMEN UND NÜSSE
  • Gemüsesamen, Blumen- und Gartensamen, bestimmtes kommerziell verpacktes
    Samengut, unidentifizierte Samen, Ziergegenstände aus Samen, Vogelsamen
  • Kiefernzapfen, Getreidekörner, Popcorn
  • Rohe Nüsse inkl. Erdnüsse und Walnüsse
LEBENDE TIERE
  • Skorpione, Amphibien, Schalentiere und Insekten
Weitere Informationen gibt es hier: Was darf in Australien eingeführt werden - und was nicht? (in deutsch!).

Das bedeutet unter anderem auch, dass man Teile oben genannter Waren ebenfalls nicht einführen oder schicken darf. So werden z.b. Weihnachtskarten aus dem Ausland, die mit Strohsternen dekoriert sind, gnadenlos vom australischen Zoll vernichtet (nicht ohne sie vorher zu kopieren und die Kopie dem Empfänger zuzustellen), weil sich darin während der langen Reise ja auch blinde Passagiere eingenistet haben könnten.

Aber - es gibt dennoch Ausnahmen:

Diese Artikel müssen deklariert und von Quarantänebeamten auf Insekten oder Krankheiten kontrolliert werden. Einige Artikel müssen evtl. behandelt werden, bevor sie eingeführt werden können.

NAHRUNGSMITTEL
  • Gekochte und rohe Lebensmittel und Zutaten (in Originalverpackung VERSCHWEISST eigentlich kein Problem)
  • Getrocknetes Obst und Gemüse – muss kommerziell zubereitet und verpackt sein
  • Fisch und andere Meeresfrüchteprodukte – frisch und getrocknet
  • Nudeln und Reis
  • Abgepackte Speisen inkl. Flugzeugessen und Sandwiches
  • Kräuter und Gewürze
  • Arzneikräuter u. traditionelle Medikamente, Heilmittel, Tonika und Kräutertees
  • Snackfood
  • Kekse, Kuchen und Süßwaren
  • Tee, Kaffee und andere milchbasierte Getränke inkl. Säuglingsnahrung
TIERPRODUKTE
  • Federn, Knochen, Hörner und Stoßzähne
  • Felle, Häute und Pelze (inkl. Felltrommeln und Schilde)
  • Wolle, Vlies, Garn und Tierhaar
  • Ausgestopfte Tiere und Vögel (müssen komplett gegerbt sein. Einige sind nach> Artenschutzgesetzen verboten)
  • Muscheln inkl. Schmuck und Souvenirs sowie am Strand oder im Meer gesammelte Muscheln (Korallen und einige Muschelarten sind nach Artenschutzgesetzen verboten)
  • Bienenprodukte inkl. Bienenwachs und Waben (für Pollen gelten Einfuhrbeschränkungen)
  • Gebrauchte Tierausrüstung inkl. tierärztliche Instrumente und Medikamente, Scher- oder Fleischerinstrumente, Sattel- und Zaumzeug sowie Tier- oder Vogelkäfige
  • Für Veterinärmedikamente wird eine Einfuhrerlaubnis benötigt
PFLANZENPRODUKTE
  • Holzartikel und Schnitzereien inkl. bemalte oder lackierte Gegenstände und Kuckucksuhren (Rinde wird entfernt oder muss behandelt werden)
  • Artefakte und kunsthandwerkliche Gegenstände aus pflanzlichem Material
  • Matten, Taschen und andere Artikel aus Pflanzenmaterial, Palmwedeln oder Blättern (aus Bananenpflanzen hergestellte Artikel sind verboten)
  • Strohprodukte und -verpackungen
  • Bambus- Schilf- oder Rattankörbe und -möbel
  • Potpourri und Kokosschalen
  • Artikel, die Getreidekörner oder Getreideschoten enthalten oder mit Samen gefüllt sind
  • Weihnachtsdekoration, -kränze und -schmuck
  • Getrocknete Blumen und Gestecke
  • Frische Blumen und Blumenketten (für Blumen, die aus Stielen gezüchtet werden können, z.B. Rosen, Nelken und Chrysanthemen, gelten Einfuhrbeschränkungen)

ANDERE WAREN

  • Kunsthandwerkliche und Hobbyartikel aus tierischem oder pflanzlichem Material
  • Labor- und biologisches Material inkl. medizinische und Tierproben
  • Gebrauchte Sport- und Campingausrüstung inkl. Zelte, Fahrräder, Golf- und Angelausrüstung
  • Mit Erde, Dünger oder pflanzlichem Material beschmutzte Schuhe und Kleidung
Soviel dazu ;-) Mit anderen Worten - solange es sich um originalverpackte (vorteilhafterweise verschweißte oder konservierte) Nahrungsmittel handelt kann man sie einführen, wenn man sie ordnungsgemäß angibt. Das ist jedoch eher für das Packen von Paketen und bei Besuchen für das Packen des Koffers wichtig (im Flugzeug gibt es kurz vor der Landung Karten, auf denen man unter anderem solche Sachen angeben kann und das auch tun sollte). Man gibt einfach an, ob man Sachen eingepackt hat, die geprüft werden müssen.

Beim Packen unseres Containers sieht das dann schon wieder anders aus. Alles, was von vornherein als gefährlich eingestuft werden würde, kommt einfach nicht mit auf Reisen. Natürlich nehm ich meine Blumenvasen mit - die werden einfach ordentlich gesäubert und dann wird die Kiste entsprechend gekennzeichnet. Mit Sicherheit wird dann diese Kiste vom Zoll oder der Quarantäne ganz besonders genau unter die Lupe genommen. Und auch unsere Schaffelle kommen natürlich mit! Immerhin gibts auch in Australien kühle Abende und Nächte ;-)

So. Ich hoffe, ich habe Euch - die es betrifft - nicht allzusehr verschreckt... Alles wird gut! *schüttel*

PS: Noch ein sehr informativer Link: Einfuhrbestimmungen